In seinen Entscheidungen vom 16.12.2020 (Aktenzeichen IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen eines großen Versicherers für die Jahre 2014-2017 festgestellt.Nahezu alle privaten Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge zum Leidwesen der Versicherten in regelmäßigen Abständen, wenn nicht sogar jährlich. Die Wirksamkeit[…]
Die MSN-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wünscht allen ein gesegnetes und vor allem gesundes Weihnachtsfest. 🎄🎅🏻
Auslegung des Vollstreckungstitels: BGH spricht Erben volle Zugangsrechte auf Social-Media-Konten von Verstorbenen zu
Zum wiederholten Mal musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Auskunftsansprüchen von Erben gegenüber den Betreibern von Plattformen aus dem Bereich der sozialen Medien beschäftigen. Denn die nach einem ersten Urteilsspruch gestatteten Zugriffsrechte auf das Konto einer Verstorbenen hielten die klagenden Erben zu Recht für unzureichend: https://www.deubner-online.de/einbau/mio/bin/newsempfehlung.php?p=51780197SN_3527_R
Reine Formsache: Schokolade darf nicht quadratisch sein – es sei denn, sie ist von Ritter Sport 🍫⚔️
Fälle wie dieser gehen durch die Presse, handelt es sich hier schließlich um eine süße Sünde, die mutmaßlich dem Großteil der Leserschaft bekannt sein wird. Auch in Sachen Skurrilität steht das Thema ganz weit oben, denn hier ging es weder um Namen oder Rezeptur, sondern um die reine Formfrage, ob[…]
Der WhatsApp-Haken: Willenserklärungen dürfen nachvollziehbar durch Messengerdienste zugestellt werden
In der heutigen hochtechnisierten Zeit musste das Landgericht Bonn (LG) im folgenden Fall bewerten, inwieweit Messengerdienste sich hierbei zu gültigen Alternativen von Postweg, Telefon und Fax gesellen, um den Ab- und vor allem Zugang einer wichtigen Information nachhalten zu können – sofern es sich nicht um Angelegenheiten handelt, die die[…]
Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr: Bundesverwaltungsgericht detailliert das Timing zur Verwertung und Löschung von Punkten in Flensburg 🚘
Die schöne Stadt Flensburg genießt unter vielen Kraftfahrzeughaltern einen unverdient schlechten Ruf. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat zum unliebsamen Punkteregister nun eine Grundsatzentscheidung getroffen, die so manchem Bleifuß bei glücklichem Timing unerhoffte Erleichterung seines überlasteten Verstoßkontos bringt: https://www.deubner-online.de/einbau/mio/bin/newsempfehlung.php?p=51780197SN_3460_R
Sommerwanderung durch die Rhön
Am 20.06.2020 stand unser alljährliches Sommerfest auf dem Plan. War in den Jahren zuvor das Tiefenorter Kaffeetälchen Start und Ziel des Ausfluges, führte es uns dieses Mal entlang der Ausläufer der Thüringischen Rhön. Nach einem stärkenden Heißgetränk in der Kanzlei führte uns der Weg zunächst nach Steinberg, einem der höchst[…]
Zwölfbeiniges Hundegetümmel: Kommt es zu Schäden bei Hundebegegnungen, tragen Besitzer von Freiläufern die Hauptschuld 🐶
Der angeblich beste Freund des Menschen ist nicht immer auf dessen unbedingtes Wohlergehen bedacht. Wie auch, wenn es sich um einen Hund handelt? Dass ihn die Begegnung mit anderen Artgenossen gern mal die Contenance kosten kann, sollten Hundehalter stets berücksichtigen. Sonst wird es für die einen schmerzhaft, für die anderen[…]
Digitalisierung – Für uns kein Fremdwort!
Die Zeiten der schweren Eichenholztische in stickigen Büros sind schon längst vorbei. Anwaltskanzleien werden immer moderner, dazu zählt auch die MSN-Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir bieten unseren Mandanten viele Möglichkeiten der digitalen Kommunikation und Datenverarbeitung an, um zum Bespiel auch vom heimischen Sofa aus wichtige Dokumente wie eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht[…]
Private Parkraumbewirtschaftung: Wirkt der Halter nach einem Verstoß an der Identifizierung des Fahrer nicht mit, trägt er die Kosten 🚘
Wer falsch parkt, muss nicht zwingend auch offizieller Halter des betreffenden Fahrzeugs sein. Wenn sich eben dieser dann schulterzuckend aus der Affäre ziehen will und seine Mitwirkung, den Parksünder ausfindig zu machen, entsprechend verweigert, kann er sich laut Bundesgerichtshof (BGH) letztlich ins eigene Fleisch schneiden: https://www.deubner-online.de/einbau/mio/bin/newsempfehlung.php?p=51780197SN_3290_R&fbclid=IwAR3CBjwruaHkK3bDdKPdwlPisa28iHDSs12-FAoNP1SP3SFyfrzGNeif44c