In seinen Entscheidungen vom 16.12.2020 (Aktenzeichen IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19) hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes die Unwirksamkeit der Beitragserhöhungen eines großen Versicherers für die Jahre 2014-2017 festgestellt.Nahezu alle privaten Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge zum Leidwesen der Versicherten in regelmäßigen Abständen, wenn nicht sogar jährlich. Die Wirksamkeit[…]