Ein folgenschwerer Verkehrsunfall in Berlin verschaffte der Frage bundesweit mediale Aufmerksamkeit, wie mit an Epilepsie Leidenden und deren Fahrerlaubnis umzugehen ist. Im folgenden Fall musste das Verwaltungsgericht Mainz (VG) genau hierzu strikte Vorgaben definieren, unter welchen Voraussetzungen die motorisierte Teilhabe von Epileptikern möglich sein kann: https://www.deubner-online.de/einbau/mio/bin/newsempfehlung.php?p=51780197SN_3254_R&fbclid=IwAR1bsKmS879DoIiYOKEI8W-HEnpPGagasww-zHldgk7ZIveXXaEJwpCYunE